Informationspflichten der DSGVO – Ein Bärendienst für den Datenschutz

Die Informationspflichten der DSGVO sind – zumindest in Teilbereichen – ein Bärendienst für den Datenschutz. Da haben die Mütter und Väter der DSGVO meiner bescheidenen Meinung nach etwas sehr über das Ziel hinausgedacht. Oder besser gesagt am Ziel vorbei. Aber…was ist eigentlich ein Bärendienst?

Da zücken wir doch mal den Duden – ja…da bin ich Old-School. Nichts Wikipedia und so. Im Duden steht dazu:

Bärendienst:

in guter Absicht etwas tun, was einem anderen, zu dessen Nutzen es gedacht war, schadet.

Die Informationspflichten der DSGVO in Art. 13 und 15 sind „hardcore“. Ist ja erst einmal auch okay. Denn so kann „Waffengleichheit“ zwischen Betroffenen und Unternehmen oder öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, geschaffen werden. Das ist erst einmal eine gute Sache. Aber: Wie weit soll das gehen?

Im heutigen Podcast möchte ich anhand des klassischen „Visitenkarte auf der Messe“-Falles mal darstellen, welche fürchterlichen Konsequenzen die Überregulierung der Informationspflichten in der DSGVO in der Praxis haben können. Und da wird sehr deutlich, warum das Ganze gerade für den Datenschutz ein Bärendienst ist. Denn der Datenschutz wird durch die Überregulierung nicht nur als Hemmnis wahrgenommen. Er führt dazu, dass übliche soziale Interaktionen reguliert werden. Auf einer Basis, die auf menschlicher Ebene, schlichtweg zu Unhöflichkeit führen kann. Ja, das mögt ihr anders sehen. Für mich ist das allerdings ganz einfach schlechter Stil. Für die Unternehmen, die eine offene und willkommensfreundliche Unternehmenskultur haben, ist Art. 13 DSGVO eine kleine Katastrophe. Vielleicht. Wir werden es erleben. Und hier ist der Podcast.