Hinweisschreiben des ULD zu typischen Problemen bei Websites
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat anlässlich einer Anfrage zur Ausübung von Befugnissen nach Art. 58 DSGVO im Hinblick auf Drittlandsverarbeitungen ein Musterschreiben (Stand: Januar 2022) veröffentlicht.
Dieses verwendet das ULD nach eigenen Angaben als Muster für ein Hinweisschreiben zu typischen Datenschutzproblemen bei Websites. Das ULD hat insoweit darauf verwiesen, dass dieses Schreiben auch einen Passus zum Drittstaatentransfer beinhalte.
Das Hinweisschreiben des ULD findest du hier.