Fragebogenaktion einiger Aufsichtsbehörden zu „Schrems II“ & Co.
Wie vielerorts schon berichtet wurde, haben die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland am 01.06.2021 eine Fragebogenaktion gestartet, bei der Unternehmen Antworten geben sollen, zu Datenverarbeitung in Drittländern.
Dabei sind die Fragebögen in Themenkomplexe aufgegliedert:
- Antwortbogen Mailhoster
- Antwortbogen Webhoster
- Antwortbogen Bewerberportale
- Antwortbogen Konzerninterner Datenverkehr
- Antwortbogen Tracking
Derzeit ist die Fragebogenaktion so gestaltet, dass die Fragebögen offenbar nicht in Form eines Verwaltungsaktes versendet werden. Eine Beantwortung ist daher nicht verpflichtend.