Fachartikel “Einzelheiten zulässiger Werbung per E-Mail” von Schirmbacher und Schätzle

Erst gestern erhielt ich zwei Anfrage per von Unternehmen, die darauf abzielten, wann E-Mails denn in B2B-Bereich zulässig wären. Es kommt regelmäßig vor, dass Mandanten meinen, dass im B2B-Bereich auch ohne Einwilligung E-Mails versendet werden könnten. Allgemein bekannt ist, dass E-Mails an Verbraucher nicht ohne Einwilligung zugesendet werden dürfen. Irgendwie scheint sich aber die Schwierigkeit, dies im geschäftlichen Bereich nicht wesentlich anders zu sehen, nicht herumgesprochen zu haben.

Zuweilen geht es uns Anwälten aber auch so, dass er dann noch einmal die aktuelle Rechtslage recherchieren müssen. Und passend dazu hat die Kollegin Marie Slowioczek von der Kanzlei Härting gestern per Twitter auf einen aktuellen Beitrag ihrer Kollegen Dr. Martin Schirmbacher und Daniel Schätzle zum Thema Abmahnfalle E-Mail-Werbung hingewiesen:

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Bei den Beitrag handelt es sich um einen aktuellen Überblick zum Thema E-Mail-Werbung unter Berücksichtigung der aktuellen juristischen Diskussionen und vor allem der jüngeren Rechtsprechung. Der Artikel ist in der Zeitschrift „Wettbewerb in Recht und Praxis“ (WRP) erschienen.

Voila_Capture 2014-09-18_08-11-07_vormDer Beitrag von den geschätzten Kollegen Schirmbacher und Schätzle mit dem Titel „Einzelheiten zulässiger Werbung per E-Mail“ (WRP 2014, 1143 ff.) ist vor allem für Juristen sehr empfehlenswert.

Aber auch Menschen, die einem Thema interessiert sind, und tiefergehende Informationen zu rechtlichen Fragen der E-Mail-Werbung erfahren möchten, sind mit dem Beitrag gut bedient. Er ist auch für Nicht-Juristen gut verständlich.

Den Beitrag können Sie hier herunterladen: