EU-Kommission veröffentlicht Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung
Die EU-Kommission hat heute nicht nur die neuen „SCC“ veröffentlicht, sondern auch einen Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO.
Nach Art. 28 Abs. 7 DSGVO kann die EU-Kommission Standardvertragsklauseln für die Auftragsverarbeitung zur Regelung der Inhalte des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO festlegen.
Die Standardvertragsklauseln beziehen sich übrigen auch auf Art. 29 der EU-Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr. Diese interessiert uns hier aber nicht.
Der eigentliche Mustervertrag für die Auftragsverarbeitung ist dann als Annex zum Durchführungsbeschluss in verschiedenen Sprachen verfügbar.
Auftragsverarbeitungsvertrag – Muster der EU-Kommission
Der Mustervertrag kann hier in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.
Er ist jeweils im „Anhang“ des Beschlusses zu finden – unter der Überschrift „ANHANG Standardvertragsklauseln“.
Sind die Standardvertragsklauseln verpflichtend?
Nein, die von der EU-Kommission veröffentlichten Standardvertragsklauseln zur Auftragsverarbeitung sind nicht verpflichtend. Es können natürlich immer noch eigene Auftragsverarbeitungsverträge verwendet und geschlossen werden.
Unabhängig davon können wir uns aber ganz gut an einigen Klauseln der EU-Standardvertragsklauseln orientieren. Ich denke, dass hier einige Vertragsmuster sich an einigen Formulierungen orientieren werden.