Datenschutzkonferenz: Stellungnahme zu Grundsatzfragen zur Sanktionierung von Datenschutzverstößen von Unternehmen – (EuGH-Verfahren „Deutsche Wohnen SE“)
Passend zur mündlichen Verhandlung in der Rechtssache „Deutsche Wohnen SE“ beim EuGH (s. meinen Beitrag hier) hat gestern die Datenschutzkonferenz (DSK) via Pressemitteilung auf folgendes, neues Dokument hingewiesen:
Das Dokument stammt schon vom 05.01.2023 und nimmt Stellung zu den Vorlagefragen, die das KG Berlin dem EuGH gestellt hat.
Die DSK geht davon aus, dass das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht im Hinblick auf § 30 OWiG nicht zur Anwendung kommt, sondern Art. 83 DSGVO insoweit allein einschlägig ist.
Das haben in der mündlichen Verhandlung zwar die Mehrheit der Prozessbeteiligten anders gesehen. Aber aus den Fragen des EuGH und des Generalanwalts konnte man schon erkennen, dass die da durchaus eine andere Sichtweise haben könnten. Schauen wir mal, wie es ausgeht…