Datenschutzkonferenz „Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig“

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich am 21.06.2021 offenbar motiviert gefühlt, eine offensichtlich Klarstellung in Form einer Pressemitteilung (PDF) zu veröffentlichen.

Die Pressemitteilung bezieht sich auf die neuen Standarddatenschutzklauseln für den Datentransfer in Drittländer, die die EU-Kommission leider verwirrend immer noch EU-Standardvertragsklauseln nennen möchte.

Die DSK stellt fest, was sich aus den SDK der EU-Kommission natürlich selbst ergibt, wenn man sie denn lesen oder verstehen würde. Letzteres ist übrigens selbst für Profis nicht trivial.

Die DSK stellt mit Blick auf die Verwendung der neuen SDK fest:

Das heißt, auch bei Verwendung der neuen Klauseln muss der Datenexporteur die Rechtslage und -praxis des Drittlands prüfen und ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen bzw., wenn dies nicht gelingt, von der Übermittlung Abstand nehmen.