Datenschutzkonferenz 2019

Ich bin ein bisschen stolz, dass meine Kanzlei einer der Premium-Partner der Datenschutzkonferenz 2019 sein darf. Die Datenschutzkonferenz findet dieses Jahr am 15. und 16. Mai 2019 in Düsseldorf statt. Am Abend des 14. Mai 2019 ist aber auch schon ein „Get together“, bei dem sich Referenten und Teilnehmer treffen können.

Ich bin ja nicht so ein großer Konferenzgänger. Aber bei dieser Konferenz mache ich eine Ausnahme. Und daher freue ich mich auch, dass ich dieses Jahr mit einem – das kann ich versprechen – interessanten Beitrag zum Thema „Sinn oder Wahnsinn der Informationspflichten der DSGVO“ dabei sein darf.

Übrigens wird eine Fortbildungsbescheinigung in Höhe von 11 Stunden für die berufliche Weiterbildung erteilt. Das dürfte die einen oder anderen sicher interessieren. Es gibt auch eine Bescheinigung nach der FAO für Fachanwälte. Das dürfte also vor allem die Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht und auch gewerblichen Rechtsschutz interessieren.

Zum Programm der Veranstaltung habe ich ein „dreckiges“ Video mit mäßigem Sound am Kanzlei-Teich aufgenommen:

Ich halte die Datenschutzkonferenz 2019 einfach für eine empfehlenswerte Veranstaltung. Und…ich werde auch da sein!