Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung (Muster)

Zusammenfassung

Hier findest du ein Muster für Datenschutzhinweise für eine Videoüberwachung.

Wichtig: Datenschutzhinweise für eine Videoüberwachung sollten stets an den konkreten Fall angepasst werden.

Version

Version 1.1 – 09.09.2025

Markdown-Version

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Anwendungshinweise

Wie schon erwähnt, sollten Datenschutzhinweise für eine Videoüberwachung nicht einfach „plump“ ohne Anpassungen übernommen werden.

Der Teufel steckt hier häufig im Detail.

Das Muster geht davon aus, dass eine Löschung der Aufnahmen grundsätzlich nach 72 Stunden erfolgt.

Das Datenschutzrecht in Deutschland sieht jedoch keine starren Fristen vor. Daher sind immer die Grundsätze der Speicherbegrenzung und der Datenminimierung zu beachten.

Die Daten sollten daher nicht länger als erforderlich gespeichert werden.

Wer eine Speicherdauer von länger als 72 Stunden plant oder einsetzt, sollte gut vorbereitet sein, um z.B. aus Vorfällen aus der Vergangenheit konkret nachweisen zu können, warum die 72-Stunden-Dauer in dem Fall nicht ausgereicht hätte, einen Schaden von erheblicher Bedeutung zu verhindern.

Im Zweifel sollte man sich hier immer anwaltlich beraten lassen.

Änderungen

Im Vergleich zur Vorgängerversion ist eine Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgt.

Nutzungsrechte

Für die Verwendung des Musters gelten diese Regeln zur Nutzung: https://www.datenschutz-guru.de/nutzungsrechte-muster/

===== Muster =====

Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung

Wir setzen auf dem von uns genutzten Grundstück eine Videoüberwachung ein.

Zweck der Videoüberwachung

Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts. Die Videoüberwachung erfolgt auch zur Verhinderung von Straftaten sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung und verfolgte Interessen

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f) DSGVO.

Die von uns mit der Videoüberwachung verfolgten Interessen sind:

  • Wahrnehmung des Hausrechts
  • Verhinderung von Straftaten und
  • Unterstützung bei der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

Empfänger / Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe der Daten erfolgt an von uns beauftragte Dienstleister, die Überwachungsaufgaben für unser Unternehmen wahrnehmen.

Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten zudem ggf. an Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Versicherungsunternehmen und Strafverfolgungsbehörden weiter.

Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.

Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union findet im Rahmen der Videoüberwachung nicht statt.

Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt.

Sie erreichen diesen wie folgt:

Mustermensch GmbH

– Datenschutzbeauftragte/r –

Musterstr. 123

12345 Musterstadt

E-Mail: datenschutz@mustermensch.de

Ihre Rechte als Betroffene/r

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.

Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.

Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Löschung von Daten

Daten aus der Videoüberwachung werden grundsätzlich nach Ablauf von 72 Stunden gelöscht.

Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum, Handlungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Stand: 09.09.2025

===== Ende des Musters =====