Zur Durchführung von Online-Meetings und vor allem auch Webinaren setzen wir vor allem auch den US-Anbieter Zoom ein.
Wichtig: Wir nutzen das sog. „EU“-Cluster von Zoom. Dabei findet die Verarbeitung von Kommunikationsinhalten von Meeting-Teilnehmenden ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union statt. Auch die Daten zu vergangenen Meetings und den Teilnehmenden werden in der EU gespeichert.
Um die Webinar- und Meeting-Leistungen jedoch technisch anbieten und vor allem auch Support für Teilnehmende leisten zu können, werden sog. „Betriebsdaten“ („Operation Data“) von Zoom auch in den USA verarbeitet. Eine Übersicht darüber, welche Datenarten zu den „Betriebsdaten“ zählen, kannst du den Datenschutzhinweisen von „Zoom“ entnehmen.
Wir haben mit „Zoom“ einen Auftragsverarbeitungsvertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln geschlossen. Ferner ist der Anbieter von „Zoom“ nach dem sog. EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Ein angemessenes Schutzniveau wird so in einer der DSGVO entsprechenden Weise gewährleistet.
Wir speichern die Daten von Meeting-Teilnehmenden grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten. Gespeichert wird dort aber nur der Name, den du bei der Teilnahme an dem jeweiligen Webinar eingibst. Wenn du dort einen Phantasienamen eingibst oder gar keine Angabe machst, können wir grundsätzlich keinen Personenbezug aus diesen Daten herleiten.
Wichtig: Wenn du einen Fortbildungsnachweis für die Teilnahmen an einem Webinar erhalten möchtest und es Probleme bei der Erstellung des Fortbildungsnachweises im Anschluss an das Webinar gibt, können wir nur dann einen Fortbildungsnachweis nachträglich ausstellen, wenn du deinen echten Namen bei der Webinar-Teilnahme angegeben hast.
Wir bieten als Alternative zudem immer Aufzeichnungen der jeweiligen Veranstaltung an.
Du kannst auf der Internetseite von Zoom testen, ob eure IT-Systeme mit „Zoom“ kompatibel sind. Dazu kannst du z.B. diese Seite aufrufen: https://zoom.us/test
Rechtsgrundlage für die Nutzung von „Zoom“ ist für uns übrigens Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Im Falle von (seltenen) „offenen Webinaren“ ist es Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, sofern kein Vertragsverhältnis über die Teilnahme am Webinar entstanden ist. In dem Fall besteht mein Interesse darin, ein Webinar durchzuführen. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise.
Stand: 11.01.2024