Vielen Dank für dein Interesse an den Datenschutzhinweisen für den E-Mail-Newsletter!

Warum diese Hinweise?

Ich möchte, dass du umfassend und transparent über den Schutz deiner personenbezogenen Daten informiert wirst.

Und natürlich ist es zudem eine rechtliche Pflicht, dich über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung zu informieren.

Wo & wie werden die Daten verarbeitet

Aktuell nutzen wir „rapidmail“ als Newsletter-Tool. rapidmail ist ein Service der rapidmail GmbH mit Sitz in Deutschland.

Mit „rapidmail“ haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der den Vorgaben von Art. 28 DSGVO entspricht.

Künftige Wechsel von Anbietern

Wichtig: Ich habe schon in der Vergangenheit häufiger Anbieter für Newsletter-Versand gewechselt. Und ich kann und möchte das auch für die Zukunft nicht ausschließen. Hier kann sich also immer mal wieder etwas ändern.

Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Diese Daten werden von uns für die Verwaltung und den Versand des Newsletters verarbeitet:

  • Deine E-Mail-Adresse
  • Datum der Eintragung
  • Art der Eintragung (Website, manuell etc.)
  • ggf. Öffnungsraten von E-Mails
  • ggf. „Klickraten“ in E-Mails
  • Status zu „Bounces“ oder sonstigen Zustellproblemen

Wie lange werden deine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten deine personenbezogenen Daten für die Dauer deines Newsletter-Abonnements. Solltest du den Newsletter abbestellen oder ein sonstiger Grund zu einer Beendigung des Newsletter-Abonnements (Zustellprobleme) geführt haben, speichern wir die Daten noch für eine Dauer von bis zu drei Jahren.

Warum? Vor allem, um sicherstellen zu können, dass bei Abmeldungen vom Newsletter keine erneute Anmeldung erfolgen und somit unerwünschte Zusendungen unterdrückt werden können. Diest dient auch der Einhaltung der Vorgaben von § 7 UWG:

Ferner kommt es häufiger dazu, dass sich Leserinnen und Leser des Newsletters bei uns melden und nachfragen, warum sie den Newsletter nicht mehr erhalten. Wir können dann zumindest für einen längeren Zeitraum klären, woran es liegt, dass der Newsletter dich nicht mehr erreicht.

Wenn wir deine Daten löschen sollen, kannst du dich jederzeit an uns wenden.

Tracking von Öffnungs- und Klickraten

Wir „tracken“ Öffnungs- und Klickraten… normalerweise nicht. Jedenfalls aktuell nicht.

Es kann aber durchaus Fälle geben, in denen wir die Funktion aktivieren.

Außerdem kann es sein, dass wir künftig wieder den Anbieter wechseln und der neue Anbieter ggf. zwingend vorsieht, dass ein Tracking von Öffnungs- und Klickraten erfolgt.

Warum werden Öffnungs- und Klickraten ggf. getracked?

Warum ist das so, dass E-Mail-Versanddienstleister oder E-Mail-Versender die Öffnungs- und Klickraten von E-Mails tracken?

Ein E-Mail-Versanddienstleister muss, um eine hohe Zustellbarkeit von E-Mails (keine Unterdrückung durch Spamfilter etc.) gewährleisten zu können, über eine hohe „Reputation“ verfügen. Dies erreicht man, indem man Kunden hat, die eine hohe Qualität von E-Mails gewährleisten. Also E-Mails versenden, die die Empfänger haben wollen. Für die sie sich also z.B. bewusst angemeldet („Newsletter) haben oder die sie „gut“ finden. Und über die sie sich nicht beschweren.

Die „Reputation“ wird in Zeiten, in denen nur wenige große Anbieter (wie z.B. Google mit Gmail) darüber entscheiden, ob Newsletter das E-Mail-Postfach der Empfängerin oder des Empfängers erreichen, immer wichtiger.

Wir nutzen das Tracking von Klicks auf Links (oder das Tracking von Öffnungsraten) gegebenenfalls, um festzustellen, ob du als Leserin oder Leser mit den Inhalten des Newsletter interagierst. Wir werden nichtaktive Leserinnen und Leser gegebenfalls nach einer Inaktivität von mehreren Monaten vom Newsletter-Verteiler streichen, um die „Reputation“ zu schützen und eine hohe Zustellbarkeit des Newsletters zu gewährleisten.

Wenn dir das alles nicht passt (was ich gut verstehen kann), dann kannst du den Newsletter nicht abonnieren. Ohne Zustimmung wird es also nicht gehen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Öffnungs- und Klickraten

Es gibt in unserem Fall mehrere Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Öffnungs- und Klickraten. Einige vertreten, dass hier eine Einwilligung zwingend ist.

Ich persönlich glaube, dass in unserem konkreten Fall die Verarbeitung der Öffnungs- und Klickraten auch auf Basis einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) zulässig ist.

Unser Interesse an der Datenverarbeitung ist die Reputation für den Newsletterversand und damit die Zustellraten hoch zu halten. Du kannst dieser Verarbeitung natürlich jederzeit widersprechen, indem du dich einfach von dem Newsletter abmeldest. Einen Link zur Abmeldung findest du am Ende jeder E-Mail. Ansonsten kannst du dich natürlich auch jederzeit direkt an uns wenden.

Schließlich setzen wir seit dem 12.02.2023 zusätzlich aber auch auf eine Einwilligung der Newsletter-Abonnentinnen und Abonnenten und weisen insoweit bei der Anmeldung des Newsletters darauf hin.

Drittlandsverarbeitung

Aktuell findet im Hinblick auf den Newsletterversand keine Drittlandsverarbeitung statt.

Aber: Ich kann und will nicht ausschließen, dass wir auch in der Zukunft wieder zu einem E-Mail-Versanddienstleister wechseln, der seinen Sitz in einem Drittland (z.B. den USA) hat. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn wir mit den Leistungen der Anbieter in aus der EU nicht zufrieden sein sollten.

Ich würde mir persönlich sehr wünschen, dass die Servicequalität in diesem Bereich auch bei Anbietern aus der Europäischen Union besser wird.

Seit dem 06.11.2024 holen wir jedenfalls vorsorglich bei Neuanmeldungen zum Newsletter eine Einwilligung für die Drittlandsverarbeitung i.S.d. Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO ein.

Werbung

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte für Zwecke von Werbung, Markt- oder Meinungsforschung findet nicht statt.

Ich erlaube mir lediglich, ggf. auf eigene Dienstleistungen oder Angebote hinzuweisen. Das ist neben der Informationsvermittlung – da bin ich ehrlich – selbstverständlich auch Zweck der Liste.

Du musst mich nicht beauftragen, du brauchst auch nichts zu kaufen, und ich bin darauf auch nicht primär aus. Aber wenn du mich bzw. meine Informationen ein bisschen magst und hieraus Aufträge für mich generiert werden, dann freue ich mich darüber. Und wenn nicht, dann ist das auch völlig okay.

Und ja ich empfehle auch immer mal Produkte oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen oder Personen. Einfach, weil ich sie gut oder empfehlenswert finde.

Und schließlich weise ich auch immer wieder mal auf Angebote von anderen Unternehmen von mir hin, die zu unserer Unternehmensgruppe bzw. zu meiner Kanzlei gehören. Und ich erwähne auch ansonsten Unternehmen und Dienstleistungen, die ich einfach gut finde (und nein, wir arbeiten niemals mit Provisionen oder ähnlichen geldwerten Vorteilen). Wenn dich das stört, dann melde dich einfach ab. Ist nur ein Klick. Allerdings verpasst du dann den Rest. 😉

Wenn du aus der Liste gelöscht werden willst

In jeder Newsletter-E-Mail ist ein Hinweis darauf enthalten, wie du deine E-Mail-Adresse löschen lassen kannst.
Alternativ kannst du dich jederzeit an unseren Support wenden:
support (at) datenschutz-guru (punkt) de

Natürlich auch für andere Fragen zum Schutz deiner personenbezogenen Daten und insbesondere auch bei Wahrnehmung deiner Betroffenenrechte.

Apropos: Im Hinblick auf die sonstigen Informationspflichten nach der DSGVO verweise ich auf meine allgemeinen Datenschutzhinweise.

Stand: 03.03.2025