Darf der Datenschutzbeauftragte zugleich Informationssicherheitsbeaufragter sein?

Ich bekomme häufiger die Anfrage von Unternehmen und auch Datenschutzbeauftragten, ob es möglich ist, dass der Datenschutzbeauftragte (DSB) zugleich die Aufgabe des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übernimmt.

Um es vorwegzunehmen: Ja, das ist (mittlerweile) meiner Meinung nach zulässig. Wo die Probleme und Grenzen liegen und warum der früher bestehende Interessenkonflikt jetzt aufgelöst ist, könnt ihr in dieser Podcast-Episode nachhören.