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Crashkurs: Schlanke Umsetzung von Datensicherheit (DSGVO) auf Basis der ISO 27001 (Webinar)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ja bekanntlich in aller Datenschutzmunde. Vieles bleibt zwar ähnlich, aber einiges ändert sich doch. Und zwar gewaltig. Und ich habe ein bisschen das Gefühl, dass viele das noch gar nicht richtig verstanden haben. Denn in Art. 32 DSGVO steckt gewissermaßen Sprengstoff und auch Arbeit. Letztlich geht es hier um Compliance in „Reinkultur“.

Nach meiner Überzeugung verlangen die Datensicherheitsvorschriften – insbesondere auch mit Berücksichtigung des Accountability-Prinzips in Art. 5 Abs. 2 DSGVO die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems. Nur: In der Praxis ist damit kaum einem Unternehmen geholfen. Denn die Kapitalgesellschaften sind heute schon wegen Compliance-Anforderungen gehalten, im Bereich der Informationssicherheit Risikovorsorge zu treffen, um Schäden für die (Kapital-) Gesellschaft erkennen und vermeiden zu können. Wie machen wir das? Mit einem ISMS – einem Informationssicherheitsmanagementsystem. Hier bietet sich die ISO 27001 an bzw. drängt sich förmlich auf.

Wie das Ganze nun aber in der Praxis geht und was das im Hinblick auf Qualitätsmanagement, ISMS und Datenschutzmanagement bedeutet…damit habe ich mich in diesem Webinar beschäftigt. Diesmal nicht alleine, sondern mit meinem lieben Kollegen Andreas Bethke, mit dem ich seit 2002 zusammen an Sachverständigengutachten für Datenschutzgütesiegel arbeite.

Das Video des Webinars könnt ihr euch hier ansehen: