„Corona-Virus“ – Richtlinie zur “Telearbeit” (Home-Office) zum Download

Viele Unternehmen haben bereits Heimarbeit eingeführt bzw. angeordnet, um die Weiterverbreitung von „SARS-CoV-2“, der allgemein als „Corona-Virus“ bezeichnet wird, eindämmen zu helfen.

Home-Office und Heimararbeit sind zwar in vielen Unternehmen schon in Teilbereichen möglich. Und es wäre auch ohne die aktuell Gesundheitslage ein Trend, der in der Arbeitswelt festen Einzug erhalten wird. Aber natürlich birgt eine Arbeit zuhause Risiken für die Vertraulichkeit, Integrität und ggf. auch Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten.

Diese Risiken sind nach Art. 32 DSGVO, Art. 24 Abs. 1 DSGVO und Art. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO zu „behandeln“, indem technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die diese Risiken ausschließen bzw. minimieren.

Diese Maßnahmen sollten für die Beschäftigten, die Heimarbeit leisten bzw. im Home-Office arbeiten, als Richtlinie verbindlich gemacht werden.

Ein Beispiel für eine Richtlinie stelle ich hier zum kostenlosen Download zur Verfügung:

Die Richtlinie sollte dann die konkreten Gegebenheiten angepasst werden.