LG Köln zur Beschränkung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
Das LG Köln (Urteil vom 18.03.2019, Az.: 26 O 25/18) hat einen umfassenden Auskunftsanspruch des Betroffenen auf alle Daten, die zu seiner Person gespeichert sind, eine Absage erteilt. Im Ergebnis halte ich das Urteil für richtig. Aber die Begründung kann durchaus als gewagt erscheinen. Letztlich geht es um die Frage, ob sich der Auskunftsanspruch auch…