LG München I: 100 € Schadensersatz für den Einsatz von Google Webfonts
Das LG München I hat einem Besucher einer Internetseite, auf der Schriftarten von Google („Google Webfonts“ oder „Google Fonts“) eingebunden waren, ein Schmerzensgeld i.H.v. 100,00 € zugesprochen. Das Urteil findest du hier. Ich denke, dass die meisten Datenschutzrechtler:innen das vorletzte Woche schon mitbekommen haben. Was sind „Google Webfonts“ Wenn dir das Thema „Google Webfonts“ nichts sagt,…