Warum Datenschutz auch “Chefsache” ist
Mit einem Urteil des LG München I (Urteil v. 10.12.2013, Az.: 5 HKO 1387/10) ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Siemens AG zur Zahlung von 15 Mio. Euro verurteilt worden (das Urteil ist nicht rechtskräftig). Grund für die Verurteilung war, dass das Vorstandsmitglied entgegen seinen gesetzlichen Pflichten zur Einrichtung eines „funktionierenden Compliance-Systems“ nicht nachgekommen sei. Nach…