Bundesdatenschutzbeauftragter untersagt Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat heute mitgeteilt, dass er das Bundespresseamt (BPA), das die Facebook-Seite der Bundesregierung pflegt, angewiesen hat, den Betrieb der Facebook-Seite einzustellen.
Aus der Pressemitteilung des BfDI lässt sich entnehmen, dass ein rechtskonformer Betrieb einer Facebook-Seite nach Auffassung der Aufsichtsbehörde nicht datenschutzkonform möglich sei.
Insoweit wird erneut auf das „Kurzgutachten“ der Datenschutzkonferenz (DSK) hingewiesen.
Der BfDI geht davon aus, dass beim Betrieb einer Facebook-Seite eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO mit der Meta Platforms Ireland Limited besteht, die für die Facebook-Seiten von EU-Nutzer:innen verantwortlich ist.
Ein entsprechender Vertrag i.S.d. Art. 26 DSGVO sei jedoch auch nicht vom BPA vorgelegt worden.
Der Bescheid hat folgenden Inhalt:
BESCHEID
Den vollständigen Bescheid inklusive der Begründung des Bescheides kannst du hier herunterladen: BfDI, Bescheid vom 17.02.2023 (BPA) (PDF)
Gegen diesen Verwaltungsakt kann binnen eines Monats Klage beim VG Köln erhoben werden. Ich denke, dass wir mit hoher Wahrscheinlichkeit hier von einer Klage gegen die Anordnung ausgehen können.