Umsetzung von Informationspflichten mit Link-Lösung für „Offliner“
Wer die Umsetzung der Informationspflichten der DSGVO per „Link-Lösung“ noch nicht kennt, der kann die Hintergründe hier nachlesen: Erfüllung der DSGVO-Informationspflichten – Die „Link-Lösung“ (mit Muster)
Nun fragt aber ein Datenschutz-Coaching-Mitglied eine gute Frage. Denn wie setze ich die „Link-Lösung“ um, wenn ich keine Internetseite habe?
Hier die Frage dazu:
Die Link-Lösung ist für viele Firmen ja doch das Non plus Ultra, um der DSGVO in Sachen Infopflichten etc. gerecht zu werden.
Wenn jetzt aber ein kleiner Handwerksbetrieb so gar nichts mit dem Internet zu tun hat, keine Website hat oder sonstiges? Muss er dann wirklich immer seine Datenschutzhinweise in der Tasche haben, um diese gegebenenfalls an den Betroffenen auszuhändigen? Oder bei telefonischer Anfrage gleich Post mit den Unterlagen versenden? Oder gibt es ein Pendant zur Link-Lösung für solche Firmen?
Meine Antwort: