VLOG #1: Flensburg, Datenschutz-Folgenabschätzung & Fragenkatalog DSGVO
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VLOG #1: Flensburg, Datenschutz-Folgenabschätzung & Fragenkatalog DSGVO

Jetzt dreht der Hansen-Oest total durch. Ein VLOG? Wirklich? Naja…da müsst ihr jetzt durch. Es wird jetzt aber auch nicht so sein, dass ich euch nun täglich zeige, was ich zum Frühstück gegessen habe. Aber in der ersten Folge musste genau das so sein. Es ist ja auch kein YouTube-VLOG, der jetzt wirklich regelmäßig wäre. Aber ich habe etwas bemerkt:

Ich bleibe bei YouTube immer an diesen VLOG-artigen Videos hängen. Paradebeispiel dafür. Ich verfolge schon seit einigen Jahren, was Marie Forleo so auf die Beine stellt. Unglaublich. Dieses Jahr ist sie dazu übergegangen, auch neben diesen durchproduzierten Videos eine „unplugged“-Serie zu machen. Und: Die ist großartig. Findet ihr übrigens hier, hat aber nichts mit Datenschutz zu tun.

Ich erkläre euch weiter unten noch die Motivation für dieses Video. Vielleicht interessiert das den einen oder anderen. Oder erklärt zumindest für diejenigen, die mit dem Video nichts anfangen können, was dahinter steckt.

Neben Flensburg und einem kleinen Einblick in meine Arbeit, geht es in diesem ersten „VLOG #1“-Video um auch zwei datenschutzrechtliche Tipps, die gestern auf meinem Rechner gelandet sind. Es sind zwei Dokumente, die ihr euch unbedingt ansehen solltet, wenn ihr euch mit der DSGVO beschäftigt:

Abmahngefahren durch die DSGVO

Abmahngefahren durch die DSGVO

Kommen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neue Abmahngefahren auf Unternehmen zu? Eine Frage, die viele derzeit beschäftigt. Die Antwort in Kürze: Ja, es gibt neue Gefahren. Aber die sollten gut in Griff zu bekommen sein. Natürlich bringt die DSGVO einige Neuerungen. Und prominent sind natürlich die neuen, viel höheren Bußgeldrisiken von bis zu 20 Millionen Euro….

Vollzugriff auf E-Mail-Konten von Franchisenehmern – zulässig?

Vollzugriff auf E-Mail-Konten von Franchisenehmern – zulässig?

Hier mal wieder ein Beitrag aus der Reihe Fragen & Antworten. Folgende Frage erreichte mich: Ist es datenschutzrechtlich unbedenklich, wenn ein Franchisegeber Zugriff auf alle Emails seiner selbstständigen Franchisenehmer hat? Es können sowohl Passwörter, als auch Emails mit allen Kundendaten eingesehen werden. Meine Nachfrage danach, ob es hierzu eine Regelung im Franchise-Vertrag gibt, wurde übrigens…

Mustervertrag für externe Datenschutzbeauftragte (DSGVO) – in zwei Varianten

Mustervertrag für externe Datenschutzbeauftragte (DSGVO) – in zwei Varianten

Wer beim Webinar dabei war, hat es mitbekommen: In Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollten externe Datenschutzbeauftragte so langsam überlegen, wie sie die Verträge mit ihren Kunden gestalten wollen, wenn dann ab 25.05.2018 die DSGVO gilt. Es ist keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“. Auf einen bestehenden Vertrag auf Basis des BDSG aufzusetzen, ist in Anbetracht der Haftungsrisiken der DSGVO sicher keine gute Idee.

Ich bin selbst ein großer Freund von Mustern und Vorlagen. Gar nicht immer so sehr, um diese 1:1 zu verwenden. Sondern vor allem, um sich Inspirationen zu holen oder einfach auf der Basis eines Musters eigene Lösungen zu entwickeln.

Wenn ich mir so die externen Datenschutzbeauftragten in meinen Mandanten- und Bekanntenumfeld ansehe, dann arbeiten sehr viele auf Basis von aufwandsbasierter Vergütung. Andere gehen aber auch – wie ich – den Weg über Pauschalvergütungen pro Monat.

Ich stelle Mitgliedern von Datenschutz-Coaching die Vertragsmuster zur Verfügung:

  • Mustervertrag für externe Datenschutzbeauftragte – Pauschalbetrag (.docx)
  • Mustervertrag für externe Datenschutzbeauftragte – aufwandsbasiert (.docx)


Beide Muster basieren schon auf der DSGVO, können aber jetzt schon verwendet werden.

Wer noch kein Coaching-Mitglied ist, kann natürlich einfach hier einen Coaching-Monat erwerben. Das kostet 49,00 € inkl. MwSt. Und der Preis für Vertragsmuster sollte sicher angemessen sein. Und natürlich gibt es auch noch Zugriff auf alle anderen „Coaching-Inhalte“.

Ihr nutzt AWS? So sieht ein gutes Dokument zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit aus (Muster)

Ihr nutzt AWS? So sieht ein gutes Dokument zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit aus (Muster)

Viele, gerade junge Unternehmen nutzen für ihre Datenverarbeitung Amazon Web Services (AWS). Hier gibt es allerdings immer noch Vorbehalte im Hinblick auf Datenschutz, die den AWS-Nutzern von ihren Kunden entgegengehalten werden.

In rein datenschutzrechtlicher Hinsicht ist gegen einen Einsatz von AWS grundsätzlich nichts einzuwenden. Es gibt manchmal Bereiche, in denen ein AWS ggf. problematisch sein könnte. Dies lässt sich dann aber durch eine Verwendung eigener Verschlüsselungsebenen ggf. beheben.

Um etwaigen Vorbehalten von Kunden gegen einen AWS-Einsatz schon im Vorwege vorzubeugen bzw. diese zu minimieren, sollte die datenschutzrechtliche Dokumentation des AWS-Nutzers gut vorbereitet sein. Mit dem noch bis 24.05.2018 geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird dies regelmäßig durch eine gute Beschreibung der sog. „TOMs“, der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit i.S.d. § 9 BDSG bzw. der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG erfolgen.

Sehr häufig sehe ich hier aber, dass AWS nutzende Auftragnehmer von Mandanten von mir, keine ordentlichen „TOMs“ übersenden. Dabei ist die Erstellung von guten TOMs bei AWS-Nutzung gar nicht so schwer. Denn das Gute an AWS ist vor allem, dass ein Unternehmen sich dann zumindest um die Datensicherheit, die das Rechenzentrum betrifft, keine großen Gedanken machen muss. Denn Amazon macht seine Aufgabe in diesem Bereich sehr gut und weist auch alle sinnvollen Zertifizierung zur Informationssicherheit in diesem Bereich in den wesentlichen AWS-Regionen auf.

Deutschen Unternehmen würde ich immer raten, die AWS-Region „Frankfurt“ auszuwählen. Auch wenn diese in Teilbereichen teurer als andere Regionen sein kann. Es ist psychologisch für Unternehmen in Deutschland immer noch wichtig, dass Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten, bei einer AWS-Nutzung die Region „EU (Frankfurt)“ nutzen.

Worauf ihr als AWS-Nutzer im TOM-Dokument achten solltet

Wie gesagt, die reinen Datensicherheitsmaßnahmen im Rechenzentrum sollten in der Regel bei AWS kein Problem sein. Ihr solltet bei dem TOM-Dokument aber nicht vergessen, dass ihr natürlich auch eigene Büroräume habt, in denen Rechner stehen, auf die ggf. auf in AWS gespeicherte Daten zugegriffen werden kann. Da auch das bzw. die Mitarbeiter, die in diesen Räumen arbeiten, ein Risiko darstellen, sollte beschrieben werden, wie die sich daraus ergebenden Risiken minimiert werden. Ein gewisses Mindestmaß an eigenen Sicherheitsmaßnahmen dürfen eure Kunden hier auch erwarten.

Außerdem bietet Amazon natürlich in der Regel „nur“ die Infrastruktur. Die Applikationen, die ihr über AWS betreibt, bleiben natürlich auch ein Bereich, der von euch zu verantworten ist. Und hier müssen natürlich auch die Maßnahmen beschrieben werden. Und zwar die von euch getroffenen.

TOM-Dokument bei Nutzung von AWS – ein Beispiel

In unserem Beispiel bietet die Mustermann GmbH ein Bewerbermanagement-Tool als Webservice an. Der Service wird via AWS betrieben. AWS-Region ist im Beispiel Frankfurt. Die Mustermann GmbH hat ihren Sitz in einem Bürogebäude, bei dem der Vermieter ein Basis-Set von Sicherheitsmaßnahmen bietet. Dazu gehört ein Türschloss-System, eine Alarmanlage am Eingang des Bürogebäudes und einen Wachdienst, der im Falle eines Alarms benachrichtigt wird. Und so könnten beispielhaft dann die „TOMs“ aussehen (ihr könnt die TOMs aber auch hier als Word-Dokument herunterladen):

Muss die Arztpraxis zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben?

Muss die Arztpraxis zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben?

Sehr häufig stellt sich in der Praxis die Frage, ob eine Arztpraxis eigentlich einen Datenschutzbeauftragten benennen muss. Das ist schon nach bisherigem Recht – auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – nicht ganz einfach zu beantworten. Viel interessanter ist allerdings, wie die Rechtslage ab dem 25.05.2018 mit der dann geltenden neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit der Neuregelung des BDSG aussieht.

Muss eine Arztpraxis zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben?

Ideen zum Ablauf eines DSGVO-Projekts

Ideen zum Ablauf eines DSGVO-Projekts

Bei der Umsetzung von DSGVO-Projekten gibt es viele Möglichkeiten. Bei mir hat sich mittlerweile ein recht „optionales“ Ablaufschema eingeschliffen. Was meine ich damit? Nun ja…ich merke, dass nahezu jedes Projekt anders läuft. Und was bei dem einem Unternehmen funktioniert, passt bei dem anderen Unternehmen ggf. wieder nicht. Schwierig.

Auch andere Anwälte und Berater haben sich Ideen zur Umsetzung von DSGVO-Migrationen gemacht. In dem nachfolgenden Video gehe ich auf das 4-Säulen-Modell

Auslagerung von Funktionen auf Tochtergesellschaften

Auslagerung von Funktionen auf Tochtergesellschaften

Aus der Reihe Fragen & Antworten mal wieder eine Frage, die mir häufiger so oder ähnlich gestellt wird: Nehmen wir an die Mustermann GmbH möchte verschiedene Bereiche auslagern. Dazu gründet sie diverse GmbHs wie z.B. die IT Service GmbH sowie die Lohnbuch GmbH Die Arbeit aller Mitarbeiter und Abteilungen sowie deren Aufgaben bleibt gleich, nur…

DSGVO: Muss ich auch weiterhin auf das Datengeheimnis verpflichten?

DSGVO: Muss ich auch weiterhin auf das Datengeheimnis verpflichten?

Das Datengeheimnis und die damit zusammenhängende Verpflichtung von Mitarbeitern kann also selbst von “unbedarften” Unternehmen kaum übersehen werden. Aber wie sieht das nun mit der DSGVO aus? Gibt es weiterhin eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis oder eine Ersatznorm? Dazu erfahrt ihr mehr in diesem Video:

Wenn Einwilligung oder Opt-In fehlen: Faule E-Mail-Listen wiederbeleben

Wenn Einwilligung oder Opt-In fehlen: Faule E-Mail-Listen wiederbeleben

Viele Mandanten möchten gerne (weiter) E-Mail-Newsletter an Kunden oder Interessenten versenden. Manchmal bestehen schon E-Mail-Listen, aber es gibt keinen Nachweis der Einwilligung oder keinen Opt-In. Oder die Einwilligung genügt nicht den Anforderungen der DSGVO.

Jetzt fragen die Mandanten natürlich, was sie tun können, um ihre Liste „sauber“ zu bekommen, damit sie künftig verwendet werden kann.

Oder eben auch, um bisherige Kunden von Postwurfsendungen auf E-Mails umzusatteln.

Buchverlosung für Datenschutz-Coaching-Mitglieder

Buchverlosung für Datenschutz-Coaching-Mitglieder

Im Zusammenhang mit der Migration auf eine andere Softwarelösung für meinen „Membership“-Bereich (Datenschutz-Coaching) habe ich aus den bisherigen Mitgliedern, die es binnen der gesetzten Zeitperiode geschafft haben, auf das neue System zu wechseln (und mir so treu geblieben sind) drei Personen ausgelost. Unter diesen Personen habe ich drei Bücher verlost:

Blick über die Schulter: Wir optimieren ein E-Mail-Newsletter-Formular

Blick über die Schulter: Wir optimieren ein E-Mail-Newsletter-Formular

Aus der Reihe der „Over the Shoulder Tutorials“ werfen wir heute einen Blick über meine Schulter. Aus dem Maschinenraum sozusagen.

Das Video hat folgenden Anlass. Ich bekam eine Anfrage von Mandanten, die ein datenschutzrechtliches Problem mit ihrem E-Mail-Newsletter hatten. Darum geht es hier jetzt aber tatsächlich nicht. Auf meine Nachfrage bekam ich dann einen Link zum Anmeldeformular für den Newsletter. Und was ich daran alles nicht so gut fand, vor allem aber auch, wie man es besser machen kann, erkläre ich im Video: