Ausnahmen von Informationspflichten (Art. 14 DSGVO)

Stell’ Dir vor, du arbeitest als Datenschutzbeauftragter bei der „Ruckus GmbH“. Am Morgen fährt ein LKW vor. Er lädt 50 Kartons ab, die mit Akten gefüllt sind. Die Akten sind chronologisch sortiert. Und enthalten sind Verträge, Unterlagen etc. zu Forderungen, die gegenüber „Schuldnern“ bestehen. Jetzt wird dir diese Frage gestellt:

Müssen jetzt alle Betroffene, deren personenbezogene Daten in diesen Akten enthalten sind, darüber informiert werden?

Klingt nach einem skurrilen Fall? Ist es aber nicht. Diese Dinge fallen recht regelmäßig in bestimmten Branchen an, in denen Forderungen verkauft oder geltend gemacht werden. Also z.B. im Bereich des „Factorings“, der stillen Zession oder dem Inkasso-Bereich.

Und wie gehen wir nun mit so einem Fall um? Darum kümmere ich mich leicht hastig in dieser Podcast-Episode.