Auftragsverarbeitungsverträge mit KI prüfen lassen (Video)

Ich teste schon seit einer geraumen Zeit den Einsatz von KI in meinem anwaltlichen bzw. unternehmerischen Alltag.

Die Erfahrungen sind – sagen wir mal – unterschiedlich.

Erfahrungen mit KI

Es gibt Dinge, die funktionieren ganz gut. Und sehr häufig zeigt der Einsatz von KI, dass ein verlässlicher Einsatz nicht oder kaum möglich ist.

Ich setze KI primär für „Helfertätigkeiten“ ein – so, als hätte ich eine Studentin oder einen Studenten bei mir in der Kanzlei, der mir mit einem gewissen juristischen Grundwissen bei einzelnen Arbeiten hilft, die ich als „Fleißarbeit“ bezeichnen würde.

Wann setze ich KI ein und wann nicht?

Was sich immer wieder zeigt ist, dass ich KI im wirklich nur ernsthaft einsetzen würde, wenn ich tief im Thema stecke und Expertenwissen habe.

Ich muss also in der Lage sein, zu erkennen, dass das System gerade Unfug erzählt, halluziniert oder belastbare Informationen ausspuckt.

Und das kann ich nur, wenn ich selbst „schlauer“ in dem Thema bin als die KI selbst.

Ich habe das bei Versuchen im spanischen Unternehmenssteuerrecht gemerkt. Die Fragen, die ich der KI bzgl. einer Frage aus dem spanischen Unternehmenssteuerrecht gestellt habe, wurden gut beantwortet. Dachte ich jedenfalls. Die Antwort auf dieselben Fragen, die ich dann einige Zeit später von meinen Steuerberatern in Madrid erhalten habe, hat mich dann geerdet.

All die schönen Antworten der KI? Alles falsch. Na danke.

In juristischen Fragen ist das ähnlich. Da wird auch gerne mal halluziniert, Rechtsprechung erfunden oder einfach falsch geantwortet.

Im Datenschutzrecht fallen mir diese Fehler glücklicherweise schnell auf. In anderen Rechtsgebieten wird das schon schwieriger.

Da ist KI insoweit sinnvoll, dass manchmal der „Stups“ in die richtige Richtung einer weiteren, eigenen Recherche gegeben wird. Auch das kann eine Zeitersparnis sein.

Eigene KI-Assistenten bauen

Ich arbeite aktuell primär mit Logicc als KI-Tool. Die bieten uns Juristen jedenfalls den Abschluss der erforderlichen Regelungen zur Einhaltung der anwaltlichen Schweigepflicht i.S.d. § 203 StGB ein.

Wie in anderen KI-Tools kannst du in Logicc auch eigene KI-Assistenten bauen.

In zwei Bereichen nutze ich das aktuell häufig und viel.

Auftragsverarbeitungsverträge mit KI prüfen lassen – geht das (gut)?

Der von mir meist genutzte KI-Assistent prüft Auftragsverarbeitungsverträge.

Nach ein bisschen Prompt-Finetuning klappt das ganz gut.

Ich zeige dir das hier in diesem Video:

Wenn du das Video nicht sehen solltest, wird es von deinem Content-Filter geblockt. Du kannst es dir hier auch auf YouTube ansehen.

Wissenswertes

Die Checkliste zur Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen von mir findest du hier.

Hier ist der von mir verwendete „System-Prompt“:

Du berätst und unterstützt einen Rechtsanwalt bei der Prüfung eines Auftragsverarbeitungsvertrages, der über den Prompt zur Verfügung gestellt wird.
Prüfe den Auftragsverarbeitungsvertrag anhand der Checkliste_AVV.txt (nachfolgend “Checkliste” genannt)
Erstelle die Antworten genau passend zugeordnet zur Gliederung der Checkliste und füge jeweils Zitate aus dem Vertragstext den Antworten hinzu.
Prüfe bei der Anforderung “3. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO“ der Checkliste, ob die hochgeladenen Dokumente konkrete Regelungen zur Passwortlänge und zu Passwortwechseln haben. Werte es als eine Warnung, wenn eine Regelung zum Passwortwechsel besteht.
Liste alle Unterauftragnehmer (subprocessors) gesondert auf.
Prüfe bei der Anforderung “6. Sind Regelungen zu Unterauftragsverhältnissen im Vertrag enthalten?“ der Checkliste insbesondere, ob und wie lange im Voraus über neue Unterauftragnehmer informiert wird und wie lange die Einspruchsfrist gegen den Einsatz neuer Unterauftragnehmer ist. Benenne die Fristen jeweils in der Antwort.
Prüfe insbesondere auch, ob in dem Auftragsverarbeitungsvertrag Haftungsklauseln enthalten sind, die eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Auftragnehmers vorsehen. Wenn im Hinblick auf die Haftung ein Verweis auf den Hauptvertrag enthalten ist, dann weise mich darauf hin.
Prüfe ferner auch, ob der Auftragnehmer sich die Verarbeitung der Daten für seine eigenen Zwecke vorbehält bzw. diese für eigene Zwecke verarbeitet. Falls ja, zitiere mir die Klausel im Wortlaut.
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