Wann darf ich nach der DSGVO personenbezogene Daten verarbeiten – Art. 6 „einfach“ erklärt (Video)

Immer wieder merke ich, dass selbst bei „gestandenen“ Datenschutzbeauftragten Unsicherheiten in der Anwendung der Zulässigkeitstatbestände der DSGVO – also primär des Art. 6 DSGVO – bestehen.

In meinem neuen Onlinekurs für Datenschutzbeauftragte (6 Wochen) liegt daher auch der Fokus auf den „Grundlagen“. Denn die dürfen sitzen. Und wenn die sitzen, können wir von dort weiter „ableiten“.

Einen kleinen Eindruck, wie das im Online-Kurs so abläuft, kannst du hier im Video sehen:


Bei mir heißen die verschiedenen Alternativen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO übrigens so:

  • a) ALTernative
  • b) Dickes „B“ (frei nach Peter Fox…„Dickes „B“ – oben an der Spree) – kriegst du nie mehr aus dem Kopf 😉
  • c) CAESAR
  • d) dead.
  • e) „echt jetzt?“
  • f) FETT

Und warum das alles Sinn macht, kannst du im Video oben „nachschauen“.