Abmahnung der Platform 8 GmbH erhalten? Meine Meinung…

Mir wurde ein bemerkenswertes Schreiben zugespielt.

Es geht um eine Abmahnung, die von der Platform 8 GmbH aus Leonberg gegenüber einem Unternehmen ausgesprochen wurde, weil dieses Unternehmen den Google Tag Manager und Matomo (inkl. Heatmap) ohne vorherige Einwilligung auf seiner Website eingesetzt haben soll. Das Schreiben ist auf die zweite September-Woche 2025 datiert.

Abmahnung der Platform 8 GmbH

Das Dokument ist als „Hinweis und Aufforderung zur Behebung datenschutzrechtlicher Unzulänglichkeiten“ und da fing bei mir schon der „Bullshit-Detektor“ an, Signale zu geben. Denn die Autoren wollen das Schreiben gar nicht als Abmahnung bezeichnen, aber inhaltlich meinen sie dann doch, dass es eine Abmahnung wäre. Schrödingers Katze lässt grüßen.

Neben falschen rechtlichen Bewertungen in dem Schreiben gibt es auch Amüsantes. Denn offenbar war auch die „KI“ beim Erstellen des Schreibens mit im Spiel. So wird u.a. ein meines Wissens nicht existentes Urteil des BGH herbei-halluziniert. Keine der mir zur Verfügung stehenden Datenbanken kannte dieses Urteil. Und die Beschreibung des Urteils passte wiederum nicht zur Bezeichnung des Urteils. Also sehr stümperhaft.

Auch die weiteren rechtlichen Ausführungen sind nicht gerade das, was ich als gut recherchiert bezeichnen würde.

Dann wird noch auf Gesetze verwiesen, die es seit geraumer Zeit nicht gibt.

Alles in allem wird da schon deutlich, dass es der Platform 8 GmbH m.E. im Wesentlichen nur darum geht, hier die vermeintlichen Aufwendungen i.H.v. 450,00 € auf das eigene Bankkonto überwiesen zu bekommen.

Wer im Glashaus sitzt und abmahnt, sollte nicht mit Steinen werfen

Aus dem Lachen kam ich dann aber nicht mehr heraus, als ich mir dann die Website der Platform 8 GmbH angesehen habe. Unter der „.com“-Adresse sah es noch ganz okay aus.

Aber bei der „.de“-Website haben (Update, 22.09.2025: bzw. hatten – die Website ist mittlerweile nicht mehr online) die „Abmahner“ dann ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Denn was musste ich dort sehen: Es wurde der Google Tag Manager ohne Einwilligung eingesetzt. Und auch noch Google Analytics.

Und das war noch nicht alles: Denn einer der Geschäftsführer der Platform 8 GmbH war laut den Datenschutzhinweisen auf der Website als Datenschutzbeauftragter benannt.

Zumindest da sollte man als – ach so datenschutzkompetentes Unternehmen –wissen, dass das nicht zulässig ist.

Da sind scheinbar „wahre Profis“ bei der Platform 8 GmbH am Werk gewesen.

Update, 23.09.2025: Die Platform 8 GmbH hat mir gegenüber bestätigt, dass sie ihre „Vorgehensweise“ (ich denke, sie meinen ihre Abmahnungen) dauerhaft einstellen.

Video

Das „Abmahnschreiben“ und auch die Fehler auf der Website der Platform 8 GmbH habe ich in meinem Video bei YouTube näher dargestellt: